
Mit Inkrafttreten der neuen Begutachtungsrichtlinie (BRi) hat der Gesetzgeber den
Pflegebedürftigkeitsbegriff wesentlich neu definiert. Denn ab sofort wird nicht mehr zwischen Pflege und
Betreuung unterschieden. Stattdessen sollen Sie alle Pflegekunden jetzt „ganzheitlich“ betrachten.
Sie und Ihre Pflegemitarbeiter müssen demnach zwischen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und
pflegerischen Betreuungsmaßnahmen unterscheiden.
Das ist vollkommen neu und stellt so manche
PDL vor neue Herausforderungen. Denn allein der Hilfebedarf aus den relevanten Modulen 2, 3 und 6 reicht aus,
um den Pflegegrad 2 zu erhalten. Doch welche pflegerischen Betreuungsmaßnahmen kann denn ein
Pflegedienst in Ableitung der Module überhaupt erbringen? Was genau verstehen der Gesetzgeber
– und der MDK! – unter „pflegerischen Betreuungsmaßnahmen? Hier kommt der ERSTE
Maßnahmenkatalog für pflegerische Betreuungsmaßnahmen mit 133 konkreten
Maßnahmen: Einfach jedes Modul aus der Begutachtungsrichtlinie Schritt für Schritt durchgehen
und im Maßnahmenkatalog nachschauen, welche konkreten pflegerischen Betreuungsmaßnahmen Sie und
Ihre Pflegefachkräfte bei Ihrem Pflegekunden durchführen können.
Liebe PDL,
ich finde es richtig gut,
dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff überarbeitet wurde und eine pflegebedürftige Person
ganzheitlich betrachtet wird. Denn ein Mensch, der auf Pflege angewiesen ist, benötigt ja nicht nur
körperbezogene Pflegemaßnahmen, sondern auch der Geist und die Seele müssen gepflegt
werden. Allerdings bedeutet dies nun auch, dass Sie sich ganz neu aufstellen müssen. Denn bisher
haben Sie sich hauptsächlich auf die rein körperliche Pflege beschränken
können.
Sie als PDL und Ihr Pflegeteam sind spitzenmäßig, wenn Sie den
Körper von pflegebedürftigen Kunden versorgen sollen.
Doch wenn es um pflegerische
Betreuungsmaßnahmen geht, sind viele verunsichert. Welche Leistungen fallen denn überhaupt
darunter?
Annett Urban ist Chefredakteurin des Fachinformationsdienstes „pdl.konkret ambulant“, Fachautorin mehrerer Qualitäts-, Pflege-, Rechts- und Kostenmanagement-Handbücher und Unternehmensberaterin für ambulante Pflegedienste und Existenzgründer.Sie baute als Organisations- und Einsatzleitung eigenständig einen der derzeit größten gemeinnützigen Pflegedienste in Schleswig-Holstein auf und berät seit nunmehr 20 Jahren PDLer in ganz Deutschland.
Ein neues Einstufungskriterium ist die Fähigkeit, sich in der räumlichen
Umgebung zurechtzufinden. Aber welche pflegerischen Betreuungsangebote können Sie und Ihre
Pflegekräfte erbringen, damit der Pflegekunde weiß, wo er sich befindet?
Eine Pflegekundin hat starke Ängste oder Sorgen und erlebt Angstattacken –
unabhängig von der Ursache. Sie sollen jetzt pflegerische Betreuungsmaßnahmen einleiten, damit
die Pflegekundin sich nicht mehr selbst oder andere gefährdet. Doch welche pflegerischen
Betreuungsmaßnahmen kommen in Betracht?
Darum: Steuern Sie jetzt gegen und seien Sie eine der ersten Pflegeeinrichtungen, die die
neuen pflegerischen Betreuungsmaßnahmen umsetzen. Genau hier springe ich für Sie in die Bresche.
Ich habe Ihnen dafür den brandneuen
„Maßnahmenkatalog Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: 133
Maßnahmen zum Abgucken“
... zusammengestellt. Er zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Maßnahmen Sie
bei welchem Kriterium erbringen können.
Ab jetzt können Sie mit dem Maßnahmenkatalog sofort die richtigen
Maßnahmen ableiten. Etwa so: Da ist eine Pflegekundin seit einigen Tagen völlig antriebslos und
depressiv. Sie sagt: „Ach … ich kann das doch alles nicht mehr allein. Am liebsten würde
ich den ganzen Tag im Bett bleiben.“ Als die Pflegerin sie darauf anspricht, dass die Blumen mal
wieder gegossen werden müssen, zeigt sie kaum Interesse. Auch zu den ganz normalen körperbezogenen
Pflegemaßnahmen muss sie erst intensiv motiviert werden.
Und hier gehen dann für Sie die Probleme los: In meinem Maßnahmenkatalog
bekommen Sie gleich mehrere Beispielmaßnahmen für die pflegerische Betreuung aufgezeigt:
Sie merken schon: Erst recht nicht, wo Sie und Ihr Team ohnehin schon bis obenhin voll
sind mit der Dokumentation und eng getakteten Touren. Machen Sie es sich daher leicht. Nutzen Sie ab
sofort meinen brandneu erschienenen „Maßnahmenkatalog Pflegerische
Betreuungsmaßnahmen“.
Alle Beispiele und Maßnahmen in meinem Maßnahmenkatalog orientieren sich an den
MDK-Vorgaben. Plagen Sie sich nicht länger mit der Umsetzung des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs ab. Nehmen Sie die Abkürzung und laden Sie sich den Katalog jetzt hier
herunter:
Allein durch die Zeitersparnis wird sich der Maßnahmenkatalog aus dem Stand bezahlt machen. Sie
bekommen ihn als Dankeschön dafür, dass Sie meinen Spezial-Informationsdienst
„pdl.konkret ambulant“ volle 30 Tage lang GRATIS testen. Seit 20 Jahren liefert
„pdl.konkret ambulant“ sofort anwendbare Tipps, mit denen Sie und Ihre Pflegekräfte sich die
Arbeit leichter machen können.
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Wegen
des 20-jährigen Jubiläums von "pdl.konkret ambulant" mache ich Ihnen heute ein
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Keine lebensfremden Theorien und keine langatmigen Abhandlungen – vielmehr Praxis, Praxis, Praxis: Das macht den Erfolg von „pdl.konkret ambulant“ aus.
Personalmangel, kurzfristige Krankheitsfälle und ständig neue Vorschriften und
Gesetze, mit denen Sie sich auseinandersetzen müssen – das alles macht Ihr Leben als PDL in einem
ambulanten Pflegedienst nicht einfach. Sie kennen das bestimmt: Gute Fachkräfte zu finden ist heutzutage
mit die größte Herausforderung. Das bedeutet leider auch, dass Sie manchmal Mitarbeiterinnen oder
Mitarbeiter einstellen müssen, die Sie noch vor einigen Jahren nicht eingestellt hätten. Sie
können sich nicht einfach darauf verlassen, dass alles funktioniert, sondern müssen ständig
kontrollieren. Das ist auch notwendig, denn schließlich geht es um den guten Ruf Ihres
Pflegedienstes.
Wichtig ist, dass Sie sich in anderen Bereichen entlasten, z. B. dass Sie darauf
vertrauen können, dass Ihre Arbeitsverträge wasserdicht sind, dass die Expertenstandards umgesetzt
werden und dass Sie alle Leistungen voll ausschöpfen.
Ich möchte Sie entlasten!
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Über das PDG III sind Sie aktuell informiert und wissen vor allen anderen, was es für Sie bedeutet.
Wie Sie ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen.
Freiheitsentziehende Maßnahmen, Dekubitus und Sturz-Haftungsthemen in der ambulanten Pflege werden immer wichtiger - diese Tücken sollten Sie als PDL kennen.
Der neue Expertenstandard zur "Erhaltung und Förderung der Mobilität" ist noch nicht verbrindlich - Was Sie trotzdem jetzt schon beachten müssen.
Sie sind über neue Gesetze und Vorschriften informiert und wissen, was Sie im Alltag beachten müssen.
Wie Sie die fiesen Tricks der Krankenkassen durchschauen und optimal reagieren.
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